Berufliche Schule der FAW gGmbH

Kosten

Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig und berechtigt zur Beantragung von Schüler-BAföG. 

Der monatliche Schulgeldbetrag  für den gestaltungstechnischen Assistenten, den Sozial-assistenten sowie die Fachoberschule beträgt 55,00 €, zu zahlen in 24 Monatsraten.

Für die Fachschule für Sozialwesen ist ein Schulgeld in Höhe von monatlich 85 € zu entrichten, zu zahlen in 36 Monatsraten

Bei allen Bildungsgängen (außer Fachoberschule) kommt die einmalige Schulbuchgebühr in Höhe von 40,00 € hinzu. Schüler, die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) befreit sind, müssen in der Schule eine Bescheinigung vorlegen, um von der Zahlung der Schulbuchgebühr befreit zu werden.

Am Beginn der Ausbildung stehen den Schülern der Gestaltungstechnischen Assistenten und der Fachoberschule-Gestaltung optional Schließfächer zur Verfügung – hierfür ist eine Kaution in Höhe von 20,00 €  zu hinterlegen. Nach Abschluss der Ausbildung und Rückgabe des Schlüssels wird die Kaution zurückerstattet.  

Bei konkreten Fragen zu finanziellen Aufwändungen können Sie sich gern unter der Rufnummer 03361 735829 bei Frau Brendel informieren.

Finanzielle Unterstützung

Als Schüler können Sie für die einzelnen Bildungsgänge Schüler-BAföG beantragen, welches sie nicht zurückzahlen müssen. Beispiele, Hinweise zur Antragstellung und Gesetzgebung rund um das Schüler-BAföG finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de .

In Brandenburg ist zusätzlich noch ein Antrag auf Fahrkostenzuschuss beim jeweiligen Landkreis möglich. Anträge und weiterführende Informationen erhalten Sie beim zuständigen Landkreis. Das Bundesland Berlin gewährt bisweilen leider keine Fahrkostenzuschüsse.